Inhaltsverzeichnis:
- Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts
- Innenverwaltung bleibt bei ihrer Position
- Neue parlamentarische Anfrage von Vallendar
- Kein abschließendes Urteil zur Verfassungsmäßigkeit
Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Senat eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar zu Unrecht abgelehnt hat. Vallendar wollte wissen, welche 20 Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Messerstraftaten im Jahr 2023 am häufigsten vorkamen. Die Richter wiesen die Begründung des Senats, wonach durch die Namensnennung Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich seien, mit knapper Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen zurück.
In einem Sondervotum bewerteten vier Richter die Erstellung und Herausgabe einer solchen Liste jedoch als verfassungswidrig. Sie sahen darin eine mögliche Diskriminierung und einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Eine klare Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit wurde im Hauptbeschluss nicht getroffen.
Innenverwaltung bleibt bei ihrer Position
Trotz des Urteils bleibt die Berliner Innenverwaltung bei ihrer Entscheidung, die Vornamen nicht zu veröffentlichen. Eine Sprecherin teilte mit, dass derzeit eine neue Begründung für die Ablehnung erarbeitet werde. Dabei sollen sowohl die Hinweise aus dem Urteil als auch aus dem Sondervotum berücksichtigt werden. Die neue Stellungnahme soll auf zwei zentrale Punkte eingehen:
- Die bisher unzureichende Begründung zur Ablehnung der Anfrage
- Die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich möglicher Diskriminierung
Eine abschließende Antwort an den Abgeordneten wird für die kommende Woche erwartet.
Neue parlamentarische Anfrage von Vallendar
Marc Vallendar hat nach der Gerichtsentscheidung umgehend eine neue Anfrage gestellt. Diesmal verlangt er nicht nur die Daten für 2023, sondern auch für das laufende Jahr 2024. Seine schriftliche Anfrage soll nun erneut geprüft und mit der neuen Argumentation beantwortet werden.
Die Diskussion betrifft ausschließlich deutsche Tatverdächtige. Ob der Senat in Zukunft bereit ist, zumindest statistische Angaben ohne Rückschluss auf Personen zu veröffentlichen, bleibt unklar.
Kein abschließendes Urteil zur Verfassungsmäßigkeit
Die fünf Richter des Berliner Verfassungsgerichts haben die Frage der Verfassungsmäßigkeit offen gelassen. Sie forderten jedoch, dass der Berliner Senat über die Anfrage erneut entscheiden muss. Damit bleibt der politische und juristische Streit bestehen.
Ob sich daraus eine langfristige Praxisänderung ergibt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Reaktion der Innenverwaltung wird Klarheit über das weitere Vorgehen bringen.
Quelle: RBB24, www.fox360.net/de