Donnerstag, 05 Juni 2025 13:56

Drohungen gegen Richter in Berlin

Drohungengegen Richter Drohungengegen Richter fot: pixabay

Die Ablehnung von Asylanträgen durch deutsche Behörden sorgt erneut für Empörung. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte, dass solche Zurückweisungen unrechtmäßig sind. Die Richterinnen und Richter, die diese Entscheidung trafen, sehen sich nun persönlichen Angriffen ausgesetzt. Der Berliner Landesverband des Deutschen Richterbundes und der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin warnten vor einer bedrohlichen Entwicklung.

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Richterin Schröder und Kollegen unter Druck

Zwei Richterinnen und ein Richter wurden nach einem Eilbeschluss massiv beleidigt und bedroht. Hintergrund war ihre Entscheidung, dass Asylsuchende nicht ohne weiteres an der Grenze abgewiesen werden dürfen. Laut gemeinsamer Mitteilung der beiden Berliner Richterorganisationen geht es dabei nicht mehr um sachliche Kritik, sondern um persönliche Einschüchterung.

Die Justiz reagierte geschlossen. Man betonte, dass Meinungsfreiheit zwar grundrechtlich geschützt sei, aber persönliche Angriffe auf Richter die demokratische Ordnung gefährden. Der Fall unterstreicht erneut, wie schnell rechtliche Entscheidungen politisiert werden.

Entscheidung zum Fall Somalia

Auslöser des Urteils war der Fall von drei Menschen aus Somalia. Zwei Männer und eine Frau waren mit dem Zug aus Polen nach Deutschland eingereist. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert. Noch am selben Tag wies man sie nach Polen zurück. Die Beamten verwiesen auf das Konzept „sicherer Drittstaat“.

Die Betroffenen reichten daraufhin eine Eilanordnung beim Verwaltungsgericht ein. Dieses entschied zugunsten der Somalier. Die Richter stellten klar, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, das sogenannte Dublin-Verfahren vollständig umzusetzen. Eine Ausnahme wegen einer angeblichen Notlage sah das Gericht nicht als ausreichend begründet an.

Bundesinnenminister Dobrindts Regelung angezweifelt

Das Urteil ist das erste zur neuen Praxis unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Seine Linie sah vor, dass Asylsuchende bereits an der Grenze abgewiesen werden können, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Das Berliner Gericht stellte sich nun erstmals deutlich dagegen.

Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit setzt sie ein klares , Zeichen im Umgang mit Schutzsuchenden an Deutschlands Außengrenzen. Das Gericht erklärte, dass für eine Zurückweisung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen müsse. Diese lag hier jedoch laut Beschluss nicht vor.

Druck auf die Justiz wächst

Die persönliche Bedrohung von Richtern stellt eine gefährliche Eskalation dar. Juristische Entscheidungen müssen unabhängig und ohne Angst vor Repressalien getroffen werden können. Der Fall zeigt, dass der gesellschaftliche Ton rauer wird – auch gegenüber tragenden Säulen des Rechtsstaats.

Richterbund und Verwaltungsrichterverein in Berlin riefen deshalb zur Besonnenheit auf. Der Schutz der Justiz und ihrer Entscheidungsträger sei unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie.

Quelle: RBB24, webivaig.de