Inhaltsverzeichnis:
- Landgericht Frankfurt verurteilt Berliner
- Hintergründe des Täters
- Belastungszeuge widerspricht Version des Angeklagten
- Revision angekündigt
Landgericht Frankfurt verurteilt Berliner
Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Der Angeklagte hatte den jungen Fahrer eines sogenannten Koks-Taxis in dessen Auto erstochen. Nach der Tat setzte er den Wagen mit dem Leichnam in Brand.
Die Richter sahen mehrere Mordmerkmale erfüllt:
- Heimtücke
- Habgier
- Ermöglichung einer weiteren Straftat
Das Opfer war für ein Drogengeschäft bestellt worden. Bei der Übergabe stach der Täter durch die geöffnete Autoscheibe mit einem Messer in den Hals des 21-Jährigen.
Hintergründe des Täters
Nach Angaben des Gerichts befand sich der Berliner in einer ausweglosen Situation. Er suchte bei dem Überfall Geld und Drogen für einen geplanten Neuanfang im Ausland.
Seine Lebensumstände waren stark belastet:
- Psychische Probleme
- Lange Krankheit
- Trennung von der Ehefrau
- Eingeschränkter Kontakt zu drei Kindern
- Berufliche Schwierigkeiten
Eine Gerichtssprecherin beschrieb seine Verhältnisse als zerrüttet.
Belastungszeuge widerspricht Version des Angeklagten
Der Verurteilte gab zwar zu, das Auto angezündet zu haben. Den Mord schob er jedoch auf einen Freund, mit dem er am Tatabend unterwegs gewesen war.
Das Gericht schenkte jedoch der Aussage des Freundes Glauben. Er trat als Hauptbelastungszeuge auf und schilderte die Ereignisse detailliert. Nach Darstellung von Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke wirkte die Aussage trotz kleiner Erinnerungslücken glaubhaft und konsistent.
Der Verteidiger Axel Schierholz sah das anders. Er erklärte, dass keine Tatwaffe, kein klares Motiv und keine weiteren Tatzeugen vorlägen. Aus seiner Sicht stehe Aussage gegen Aussage.
Revision angekündigt
Am ersten Prozesstag ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger nur eine kurze Erklärung verlesen. Darin bestritt er den Mord, räumte aber das Anzünden des Fahrzeugs ein.
Die Richterin bezeichnete diese Erklärung als „blutleer und konstruiert“. Das Urteil blieb teilweise unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte.
Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren. Rechtsanwalt Schierholz kündigte an, Revision einzulegen.
Quelle: RBB24, www.extratimeout.com/de