Dienstag, 23 Dezember 2025 20:08

Klare Regeln zum Jahreswechsel in Berlin

Silvesterkontrollen in Berlins Verbotszonen. Silvesterkontrollen in Berlins Verbotszonen. Foto: Pexels–Pixabay / Lizenz: Pexels–Pixabay

Der Jahreswechsel bringt in Berlin erneut verbindliche Sicherheitsmaßnahmen. Behörden setzen klare Grenzen für Feuerwerk sowie für das Mitführen von Messern und Waffen. Die Regelungen betreffen mehrere bekannte Orte und gelten über einen genau festgelegten Zeitraum. Ziel ist es, schwere Verletzungen, Sachschäden und gefährliche Situationen zu reduzieren. Polizei und Feuerwehr bereiten sich mit umfangreichen Einsätzen auf die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar vor. Die Einschränkungen beginnen am 31. Dezember um 18 Uhr. Sie enden am 1. Januar um 6 Uhr. Während dieses Zeitfensters gelten feste Verbotszonen, die konsequent kontrolliert werden. Die Maßnahmen bauen auf Erfahrungen aus den Vorjahren auf, insbesondere nach schweren Vorfällen mit illegaler Pyrotechnik.

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeinverfügung der Polizei

Die Berliner Polizei setzt die Silvesterregelungen per Allgemeinverfügung um und benennt konkrete Verbotszonen. Betroffen sind der Alexanderplatz, Teile des Steinmetzkiezes in Schöneberg, ein Abschnitt der Sonnenallee mit angrenzenden Nebenstraßen in Neukölln sowie die Admiralbrücke und umliegende Straßen in Kreuzberg. Diese Bereiche gelten als besonders stark frequentiert.

Die Auswahl der Zonen basiert auf früheren Einsatzlagen. In diesen Bereichen kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen, teils mit schweren Verletzungen. Die Polizei wird dort mit sichtbarer Präsenz vertreten sein und die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Ergänzend greifen bereits bestehende Sicherheitsregelungen im Stadtgebiet, etwa das Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Regeln für Pyrotechnik

Untersagt ist das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien F2, F3 und F4 sowie von nicht zugelassenen oder nicht gekennzeichneten Feuerwerkskörpern. Diese Kategorien umfassen handelsübliche Silvesterböller, Raketen und besonders leistungsstarke Kugelbomben.

Kugelbomben gehören zur Kategorie F4. Sie dürfen ausschließlich von professionellen Feuerwerkern erworben und gezündet werden. In der Vergangenheit kam es durch diese Pyrotechnik zu schweren Verletzungen und erheblichen Gebäudeschäden. Die Polizei stuft sie als besonders gefährlich ein.

Erlaubt bleibt lediglich Pyrotechnik der Kategorie F1. Dazu zählen:

  • Wunderkerzen
  • Tischfeuerwerke
  • Knallerbsen

Diese Artikel dürfen auch innerhalb der Verbotszonen verwendet werden. Die klare Trennung der Kategorien ist für die Kontrollen entscheidend. Verstöße können zur Sicherstellung der Gegenstände und zu weiteren Maßnahmen führen.

Brandenburger Tor und Großer Stern

Rund um die Silvesterveranstaltungen am Brandenburger Tor gelten zusätzliche Vorgaben. Hier wird eine großflächige Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Sie umfasst die Straße des 17. Juni, den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels sowie das Parlaments- und Regierungsviertel.

Eine vergleichbare Regelung gilt für die Veranstaltung des Bündnisses We Are Berlin am Großen Stern. Unabhängig von der polizeilichen Verfügung ist dort das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern bereits durch den Veranstalter untersagt. Diese Maßnahmen ergänzen das bestehende Sicherheitskonzept im Zentrum der Stadt.

Die verschärften Regeln stehen im Kontext einer angespannten Sicherheitslage, über die auch im Zusammenhang mit Berlin berichtet wird. Ziel bleibt es, große Menschenansammlungen besser zu schützen.

Einsatzplanung und Erfahrungen

Für die Silvesternacht sind nach aktuellem Stand rund 4.000 Polizeikräfte eingeplant. Hinzu kommen mehr als 1.500 Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Behörden rechnen mit einer anspruchsvollen Einsatzlage.

In der Silvesternacht 2024/2025 wurden mehrere Menschen durch sogenannte Kugelbomben schwer verletzt. Zudem entstanden hohe Sachschäden an Gebäuden durch die Wucht der Detonationen. Diese Ereignisse prägen die aktuelle Einsatzplanung maßgeblich.

Die Polizei kontrollierte bereits im Vorfeld verstärkt den Handel mit Feuerwerkskörpern. Nach rbb-Informationen wurden bislang 140.000 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, mehr als zwei Drittel davon aus der Kategorie F4. Gleichzeitig wurden mehr legale Feuerwerksartikel verkauft als im Vorjahr.

Weitere sicherheitsrelevante Einsätze, etwa bei gefährlichen Funden im Stadtgebiet, sind unter mehr hier dokumentiert. In allen Verbotszonen wird die Polizei präsent sein und die Einhaltung der Regeln überwachen. Der Jahreswechsel soll unter kontrollierten Bedingungen verlaufen.

Quelle: Tagesschau, Webrivaig

FAQ

Wann gelten die Silvester-Verbotszonen in Berlin?

Die Verbotszonen gelten von 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.

In welchen Bereichen ist das Böllern untersagt?

Das Böllerverbot gilt unter anderem am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg, auf einem Teil der Sonnenallee in Neukölln sowie auf der Admiralbrücke und angrenzenden Straßen in Kreuzberg.

Welche Arten von Feuerwerk sind verboten?

Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie nicht zugelassenes oder nicht gekennzeichnetes Feuerwerk.

Welches Feuerwerk ist trotz Verbot erlaubt?

Erlaubt bleibt Pyrotechnik der Kategorie F1, darunter Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.

Wo gilt ein zusätzliches Messer- und Waffenverbot?

Ein erweitertes Messer- und Waffenverbot gilt rund um das Brandenburger Tor, die Straße des 17. Juni, den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels sowie das Parlaments- und Regierungsviertel.

Wie viele Einsatzkräfte sind in der Silvesternacht im Einsatz?

In der Silvesternacht sind rund 4.000 Polizeikräfte sowie mehr als 1.500 Einsatzkräfte der Feuerwehr eingeplant.

Warum wurden die Maßnahmen verschärft?

Hintergrund sind schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden durch illegale Pyrotechnik, insbesondere durch Kugelbomben, in der Silvesternacht 2024/2025.

Welche Kontrollen führt die Polizei durch?

Die Polizei kontrolliert die Verbotszonen, überprüft mitgeführte Gegenstände und stellt verbotene pyrotechnische Artikel sicher.