Inhaltsverzeichnis:
- Berliner und Brandenburger Hotels beteiligen sich
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs und Folgen
- Forderungen für fast zwei Jahrzehnte
- Frühere Entscheidungen gegen Preisbindungen
Berliner und Brandenburger Hotels beteiligen sich
Der IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke teilte mit, dass sich in Berlin etwa 100 und in Brandenburg ebenfalls rund 100 Hotels der Sammelklage angeschlossen haben. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2024. Demnach verstoßen sogenannte Bestpreisklauseln möglicherweise gegen EU-Wettbewerbsrecht. Diese Klauseln untersagten es Hotels, Zimmer auf der eigenen Website oder anderen Kanälen günstiger anzubieten. Obwohl „Booking.com“ die Klauseln vor dem Urteil abschaffte, fordern die Betriebe Entschädigung.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs und Folgen
Die Bestpreisklauseln wurden 2024 gestrichen, begründet mit dem EU-Digitalgesetz „Digital Markets Act“. Der EuGH stellte fest, dass diese Klauseln den Wettbewerb spürbar einschränken können. Die endgültige juristische Klärung liegt nun beim Gericht in Amsterdam, das dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt hatte. Der IHA schätzt, dass die Hotels rund 30 Prozent der gezahlten Provisionen zurückfordern könnten. Laut Hotrec lag der Marktanteil von „Booking.com“ 2023 bei den Online-Hotelbuchungen in Deutschland bei 72,3 Prozent.
Forderungen für fast zwei Jahrzehnte
Die Ansprüche betreffen den Zeitraum von 2004 bis 2024. Für Hotels ist die Teilnahme an der Sammelklage kostenlos und risikofrei. IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe erklärte, dass die Resonanz überwältigend sei. Aufgrund der großen Beteiligung wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert. Der Brandenburger Dehoga-Chef Olaf Lücke betonte, dass viele kleinere Hotels möglicherweise nicht gewusst hätten, dass sie benachteiligt wurden.
Wichtige Eckdaten:
- Zeitraum der Forderungen: 2004–2024
- Beteiligte Hotels in Deutschland: über 4.000
- Beteiligte Hotels in Europa: über 10.000
- Marktanteil „Booking.com“ 2023 in Deutschland: 72,3 %
Frühere Entscheidungen gegen Preisbindungen
Die Debatte um Bestpreisklauseln ist nicht neu. Das Bundeskartellamt untersagte 2013 dem Anbieter HRS diese Praxis. 2015 folgten Verfahren gegen „Booking.com“ und Expedia. 2021 entschied auch der Bundesgerichtshof, dass diese Klauseln von „Booking.com“ kartellrechtswidrig sind.
In Berlin gab es im Mai 2025 462 Hotels, 67 Pensionen, 9 Gasthöfe und 185 weitere Beherbergungsstätten. 2024 besuchten 12,7 Millionen Gäste die Hauptstadt. In Brandenburg zählte man 491 Hotels, 206 Pensionen, 170 Gasthöfe und 627 weitere Unterkünfte, die im Jahr 2024 von 5,4 Millionen Menschen besucht wurden.
Quelle: RBB24, webrivaig.com/de