Inhaltsverzeichnis:
- Protest der Gruppe „Letzte Generation“ im April 2023
- Kläger sieht Verstoß gegen Menschenrechte
- Gerichtsurteil noch am selben Tag erwartet
Protest der Gruppe „Letzte Generation“ im April 2023
Der Vorfall ereignete sich am 20. April 2023 während eines Protestmarsches der damaligen Gruppe „Letzte Generation“ zwischen der Siegessäule und dem Brandenburger Tor. Die Demonstranten setzten sich nach einer polizeilichen Sperrung auf die Straße. Daraufhin begann die Polizei mit der Räumung unter Anwendung von Schmerzgriffen.
Laut dem Verein „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ sei der Kläger dabei „gezielt und unnötig“ Schmerzen ausgesetzt worden. Polizeibeamte sollen ihm gesagt haben, er werde tagelang nicht kauen oder schlucken können, falls er nicht freiwillig aufstehe.
Kläger sieht Verstoß gegen Menschenrechte
Der Kläger argumentiert, dass der Schmerzgriff gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Er beruft sich dabei auf das Folterverbot aus Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention. Nach seinen Aussagen sei die Behandlung durch die Polizei „entwürdigend“. Er wolle mit seiner Klage den strukturellen Einsatz von Schmerzgriffen verhindern.
Die Polizei hingegen bezeichnet die Technik als „Festhalte- und Transportgriff“. Dieser werde genutzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen.
Gerichtsurteil noch am selben Tag erwartet
Eine Sprecherin des Gerichts teilte mit, dass das Urteil voraussichtlich noch am selben Tag gefällt wird. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf zukünftige Polizeieinsätze bei Demonstrationen haben.
Die Protestgruppe „Letzte Generation“ hat sich kürzlich in „Neue Generation“ umbenannt. Neben dem Klimaschutz will sie sich künftig verstärkt für Demokratie einsetzen.
Quelle: Tagesschau, webrivaig.com/de