Inhaltsverzeichnis
- Hermannstraße in Berlin
- Bezirk Neukölln und Jochen Biedermann
- Mietpreise und Geschäftsmodell Co-Living
- Auswirkungen auf Nachbarschaft und Mieter
Hermannstraße in Berlin
Im Hausflur fallen ungewöhnlich viele Namen auf einzelnen Briefkästen auf. Nach Angaben des Bezirksamtes Neukölln werden in mehr als 12 Wohnungen Zimmer möbliert und kurzfristig vermietet. Einige Räume wurden zusätzlich geteilt. Diese sogenannten Miniräume messen 6 bis 11 Quadratmeter. Die Warmmiete liegt zwischen 600 und 660 Euro. Die Verträge laufen maximal 12 Monate. Dadurch greift die Mietpreisbremse nicht.
Viele Bewohner sind Studierende oder Neuankömmlinge. Sam gab an, dass er keine Alternative hatte und zum Studienbeginn schnell Wohnraum brauchte. Mika lebt seit 3 Jahren in Berlin. Zuvor zahlte er rund 400 Euro für ein Bett im Mehrbettzimmer. Für ein 8-Quadratmeter-Zimmer zahlt er nun knapp 600 Euro.
Bezirk Neukölln und Jochen Biedermann
Das Gebäude liegt in einem Milieuschutzgebiet. Dort gelten besondere Vorgaben. Die baulichen Veränderungen erfolgten ohne Genehmigung des Bezirksamtes Neukölln. Der Bezirk untersagte sowohl die Teilung der Zimmer als auch die befristete Einzelvermietung. Jochen Biedermann von Bündnis 90 Die Grünen bewertet dies als unzulässige Nutzungsänderung, da sich das Angebot nicht mehr an die angestammte Wohnbevölkerung richtet.
Das Verbot verpflichtet den Vermieter zum Rückbau der Umbauten. Zudem dürfen die Zimmer nicht mehr einzeln vermietet werden. Auf eine Anfrage von rbb24 Recherche reagierte der Vermieter nicht. Er legte jedoch Widerspruch ein. Der Bezirk rechnet mit einer gerichtlichen Klärung und einem Präzedenzfall. Weitere Informationen zu stadtweiten Regelungen finden sich mehr hier.
Mietpreise und Geschäftsmodell Co-Living
Bei möblierten Kurzzeitverträgen von 3 bis 12 Monaten werden Wohnungen dem regulären Markt entzogen. Laut Bezirksamt werden 30 bis 40 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter verlangt. Das Modell gilt als besonders lukrativ. Ziel des Bezirks ist es, diese Form der Vermietung zu stoppen und reguläre Mietverhältnisse wiederherzustellen.
Weitere Berliner Bezirke gehen ähnlich vor.
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Pankow
- Charlottenburg-Wilmersdorf
Sie prüfen vergleichbare Fälle in Milieuschutzgebieten. Ein gemeinsames Ziel ist ein Grundsatzurteil. Der Berliner Senat unterstützt dieses Vorgehen laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Auswirkungen auf Nachbarschaft und Mieter
Im Haus leben nur noch wenige Altmieter. Toni berichtet über häufig wechselnde Bewohner und fehlende Zuständigkeiten. Es ist schwierig, wenn man die Personen überhaupt nicht mehr kennt, sich niemand mehr verantwortlich fühlt, weil die meisten Personen auch nur drei oder sechs Monate in diesem Haus wohnen. Er nennt eine dauerhaft offene Haustür, deutlich mehr Müll und einen gestiegenen Wasserverbrauch. Die Kosten würden auf alle umgelegt.
Auch Kurzzeitmieter fühlen sich benachteiligt. Andrew, Grafikdesigner aus den USA, wohnt in einer Vierzimmerwohnung mit insgesamt 5 Personen. Zusätzlich wird dort eine 6-Quadratmeter-Kammer vermietet. Für 15 Quadratmeter zahlt er fast 800 Euro. Er sagt Es ist unfassbar, dass sowas erlaubt ist. Die Hausverwaltung wirbt mit dem Slogan Co-Living at its best und bietet Prämien für die Vermittlung neuer Mieter an.
Karte: Google Maps / Lage der Apartments an der Hermannstraße
FAQ
Worum geht es beim Verbot von Co-Living in Neukölln?
Das Verbot richtet sich gegen die möblierte und befristete Einzelvermietung von Zimmern in Milieuschutzgebieten, insbesondere nach baulicher Teilung ohne Genehmigung.
Warum greift die Mietpreisbremse bei diesen Wohnungen nicht?
Die Mietpreisbremse gilt nicht für kurzfristige Mietverträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten, wie sie beim möblierten Wohnen auf Zeit üblich sind.
Wie groß sind die vermieteten Zimmer in der Hermannstraße?
Die Zimmer haben eine Größe von etwa 6 bis 11 Quadratmetern und werden teilweise zusätzlich baulich geteilt.
Welche Rolle spielt Jochen Biedermann in dem Fall?
Jochen Biedermann ist Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Neukölln und stuft das Geschäftsmodell als unzulässige Nutzungsänderung im Milieuschutzgebiet ein.
Welche Folgen hat das Verbot für den Vermieter?
Der Vermieter darf die Zimmer nicht mehr einzeln vermieten und muss die baulichen Veränderungen in den Wohnungen wieder zurückbauen.
Quelle: RBB24, MILEKCORP