Inhaltsverzeichnis:
- Das Geschehen am S-Bahnhof Oranienburger Straße
- Streit um eine halbe Flasche Wodka
- Festnahme und Prozessverlauf
Das Geschehen am S-Bahnhof Oranienburger Straße
Am Nachmittag des 29. Mai kam es gegen 14:12 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 32-jährigen Angeklagten und dem 48-jährigen Opfer. Der Angeklagte gab an, dass er seinen Bekannten aus Zorn und während eines Gerangels in Richtung der Bahnsteigkante gestoßen habe. Kurz darauf stürzte der Mann rücklings ins Gleisbett und wurde Sekunden später von einer einfahrenden S-Bahn erfasst. Der Tod des Mannes trat unmittelbar ein.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte die Gefährdung seines Bekannten durch das nahe Gleisbett und den Alkoholisierungszustand des Opfers bewusst ignorierte. Obwohl der Angeklagte versuchte, den herannahenden Zugführer mit Handzeichen zu warnen, war es zu spät, um das Unglück zu verhindern. Der S-Bahn-Fahrer leitete noch eine Notbremsung ein, doch die Zeit reichte nicht aus, um den Zug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen.
Streit um eine halbe Flasche Wodka
Laut der Aussage des Angeklagten begann der Streit wegen einer halben Flasche Wodka, die sich in seinem Rucksack befand. Der 48-Jährige habe ihn aggressiv bedrängt und ihn in den "Schwitzkasten" genommen, um an den Alkohol zu gelangen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er den Mann zunächst abschüttelte und dann aus Wut schubste und trat. Er betonte, dass er seinen Bekannten nicht töten wollte. Vielmehr sei die Situation außer Kontrolle geraten, als er versuchte, ihn hochzuheben, während die S-Bahn bereits anrollte.
Die Staatsanwaltschaft bewertet das Handeln des Angeklagten als rücksichtslos. Die unmittelbare Nähe zur Bahnsteigkante und die Sichtbarkeit des einfahrenden Zuges hätten ihn warnen müssen, dass sein Verhalten lebensgefährlich war.
Festnahme und Prozessverlauf
Noch am Tatort wurde der Angeklagte von der Polizei festgenommen und in Gewahrsam genommen. Der Prozess gegen ihn begann kurze Zeit später und wird am kommenden Mittwoch, den 13. November, fortgesetzt. Die Gerichtssitzungen konzentrieren sich auf die Frage, ob der Angeklagte die Gefahr für das Opfer bewusst in Kauf genommen hat und ob ihm die volle Verantwortung für den Tod des Mannes zukommt.
Quelle: www.fox360.net/de, rbb24.de