Mittwoch, 13 November 2024 14:59

BGH-Urteil - Airline muss frühere Ersatzflüge anbieten

Ersatzflüge Ersatzflüge pixabay / Foto illustrativ

Ein Passagier erhält eine Ausgleichszahlung von 250 Euro aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Fluggesellschaft Easyjet, die dem Reisenden nach einer Annullierung nur eigene Flüge anbot, wurde zur Zahlung verpflichtet. Der Fall verdeutlicht, dass Airlines auch frühere Ersatzflüge anderer Fluggesellschaften in Betracht ziehen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

BGH hebt Urteil des Landgerichts Berlin auf

Der Passagier wollte im Juli 2019 von Berlin-Tegel nach Düsseldorf reisen, doch sein Flug und der Rückflug wurden annulliert. Easyjet bot ihm mehrere Ersatzflüge an – einen noch am selben Tag, andere an darauffolgenden Tagen. Stattdessen entschied sich der Reisende für die Bahn. Später trat er seine Ansprüche an das Fluggastrechteportal Flightright ab, das eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro verlangte und erfolgreich vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding klagte. Das Berliner Landgericht hob dieses Urteil jedoch in der Berufung auf. Es argumentierte, dass außergewöhnliche Umstände wie ein Gewitter und ein Nachtflugverbot vorlagen, die die Annullierung rechtfertigten. Auch Personalmangel wurde als Grund angeführt.

BGH verlangt umfassendere Entschädigungspflichten

Im Urteil stellte der BGH jedoch klar, dass eine Airline auch verpflichtet ist, frühere Ersatzflüge anderer Anbieter anzubieten, wenn diese verfügbar sind und schneller am Ziel ankommen. Diese Verpflichtung gelte nur dann nicht, wenn die Suche nach diesen Alternativen für die Airline unzumutbar wäre. Damit hob der BGH das Urteil des Landgerichts Berlin auf und stärkte die Rechte von Flugreisenden.

Klare Regelung für außergewöhnliche Umstände

Die Entscheidung des BGH stellt eine wichtige Präzisierung der Entschädigungsregelungen bei außergewöhnlichen Umständen dar. Der Airline obliegt es, auch andere Transportmöglichkeiten zu prüfen, wenn die eigenen Flüge nicht die frühestmögliche Option bieten. Zudem muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass ihr die Organisation solcher Alternativen tatsächlich nicht möglich war.

Folgen für Airlines und Passagiere

Mit dem Urteil des BGH wird eine klare Linie in Bezug auf Ersatzflüge anderer Anbieter gezogen. Airlines müssen sicherstellen, dass Passagiere schnellstmöglich an ihr Ziel gelangen können – auch durch Kooperation mit anderen Fluggesellschaften. Dies stärkt die Rechte der Passagiere und könnte Auswirkungen auf künftige Entschädigungsverfahren haben.

Quelle: www.24hours-news.net/de, rbb24.de