Dienstag, 15 Juli 2025 16:20

Berliner Kleingärten sollen gesetzlich geschützt werden

Kleingärtner hoffen auf dauerhaften Schutz ihrer Parzellen. Kleingärtner hoffen auf dauerhaften Schutz ihrer Parzellen. Foto: Redaktion

Ein neues Gesetz des Berliner Senats will den Schutz tausender Kleingärten sichern. Für die Mehrheit der Pächter ist das ein Erfolg. Rund 56.000 Kleingärten auf landeseigenen Flächen könnten künftig vor Umwidmung geschützt sein. Die Neuregelung betrifft aber nicht alle – einige Gärten bleiben weiter ohne rechtlichen Schutz.

Inhaltsverzeichnis:

Kleingartenverein Grüne Aue profitiert vom neuen Gesetz

Kurt Ewald bewirtschaftet mit seiner Frau Barbara seit über zehn Jahren eine Parzelle in der Kolonie Grüne Aue in Schöneberg. Seit 50 Jahren ist er dort Mitglied. Sie pflanzen Obstbäume, Gemüse und verzichten bewusst auf Chemie. „So einen Riesenknoblauch habe ich noch nie gehabt“, sagt Ewald und zeigt stolz seine Ernte.

Der neue Gesetzesentwurf des Berliner Senats, beschlossen am Dienstag, gibt Kleingärtnern wie Ewald Sicherheit. Er verbietet dem Land Berlin, landeseigene Kleingartenflächen zu verkaufen. Eine Nutzungsänderung ist künftig nur bei übergeordnetem öffentlichem Interesse möglich – zum Beispiel für den Bau von Sozialwohnungen, Kitas oder Verkehrsanlagen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses und die Bereitstellung von Ersatzflächen in der Nähe.

Gesetz schützt 56.350 Gärten – aber nicht alle

Laut Angaben der Berliner Umweltverwaltung gibt es mit Stand 31. Dezember 2024 genau 70.702 Kleingärten in der Hauptstadt. Davon befinden sich 56.350 auf landeseigenem Boden. Die übrigen 14.352 Gärten liegen auf privaten oder bundeseigenen Grundstücken. Besonders betroffen sind dabei Flächen der Deutschen Bahn – 3.302 Parzellen entfallen auf Bahnland.

Im Jahr 2014 waren es noch über 79.000 Kleingärten – ein Rückgang um mehr als 8.000 Parzellen in nur zehn Jahren. Bereits der Kleingartenentwicklungsplan 2030 aus dem Jahr 2020 stellte rund 82 Prozent dieser Flächen planerisch unter Schutz. Nur etwa ein Prozent soll langfristig für Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden.

Henry Dinter begrüßt die Änderungen

Henry Dinter, Vorsitzender des Vereins „Grüne Aue“, sieht die Entwicklung positiv. Er lobt besonders die neue Transparenz und die Zustimmungspflicht des Abgeordnetenhauses. Für Dinter ist klar: Wenn es um Schulen oder sozialen Wohnungsbau geht, werde man das akzeptieren. Eigentumswohnungen auf billigem Boden lehne man hingegen ab.

Die Anlage zählt 213 Parzellen. Das gesamte Südgelände in Schöneberg umfasst über 2.700 Gärten – eine der größten Anlagen Berlins. Der Verein betreibt dort einen „Klimaschaugarten“, der zeigt, wie klimaangepasstes Gärtnern in Städten funktioniert. Schulklassen und Kitagruppen lernen hier, welche Pflanzen robust sind und wie Regenwasser sinnvoll genutzt wird.

Darüber hinaus engagiert sich die Kolonie auch sozial. Seit 2024 bewirtschaftet der Verein „Schöneberg hilft“ einen Garten für Geflüchtete. Kleingärten fördern also nicht nur die Biodiversität, sondern auch die Integration.

Kein Schutz für Tempelhofer Berg und ähnliche Anlagen

Nicht alle Anlagen profitieren vom neuen Gesetz. Wilfried Buettner, Vorsitzender der Kleingartenanlage Tempelhofer Berg mit 33 Parzellen, ist enttäuscht. Seine Anlage liegt auf bundeseigenem Bahnland und fällt damit nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Etwa 20 Prozent der Berliner Kleingärten sind weiterhin ohne verbindlichen Schutz.

Das Bahneigentum wird meistbietend verkauft, wenn es nicht mehr betriebsnotwendig ist. Die Gefahr der Versteigerung und Bebauung bleibt bestehen. Bereits 2014 gründeten Buettners Mitglieder zwei Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen und legten Widerspruch gegen die Entwidmung der angrenzenden Strecke beim Eisenbahn-Bundesamt ein.

Buettner fordert eine politische Lösung. Konkret verlangt er eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin. Nur so ließe sich der dauerhafte Schutz auch für Gärten auf Bundeseigentum sicherstellen.

Nächste Schritte im Berliner Parlament

Nach der Sommerpause steht die finale Entscheidung an. Das Berliner Abgeordnetenhaus wird über den Entwurf des Kleingartenflächen-Sicherungsgesetzes beraten. Bis dahin hoffen viele Pächter auf einen dauerhaften Schutz ihrer Parzellen. Die landeseigenen Flächen sind bald rechtlich abgesichert – für alle anderen bleibt das Risiko bestehen.

Quelle: RBB24, www.welt.sn2world.com