Montag, 14 Oktober 2024 14:11

Anklage wegen Mordes in Berlin

Prozess Prozess pixabay / Foto illustrativ

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Männer im Zusammenhang mit einem tödlichen Angriff auf einen 18-Jährigen erhoben. Die Tat ereignete sich im Mai im Berliner Bezirk Spandau, und die Ermittler vermuten, dass ein Konflikt in der Türkei den Hintergrund der Tat bildet. Die beiden Beschuldigten, im Alter von 18 und 21 Jahren, befinden sich seit ihrer Auslieferung aus der Schweiz in Untersuchungshaft.

Spandau - tödlicher Angriff am 6. Mai

Der 6. Mai 2023 endete für einen 18-Jährigen in Berlin tödlich. Laut Anklageschrift lauerten die beiden Beschuldigten dem Opfer auf offener Straße auf und führten einen genau geplanten Angriff aus. Der 21-Jährige schoss vier Mal auf den jungen Mann und traf ihn dabei in den Rücken, die Brust und die Leiste. Anschließend stach der 18-jährige Beschuldigte mehrmals mit einem Messer auf das bereits verletzte Opfer ein.

Das Opfer überlebte diesen brutalen Angriff nicht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass es sich bei der Tat um eine gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Aktion handelte, bei der den Tätern sowohl Mord als auch Raub mit Todesfolge zur Last gelegt werden.

Flucht in die Schweiz und Auslieferung

Nach dem Angriff flohen die beiden mutmaßlichen Täter ins Ausland. Ende Mai wurden die beiden in der Schweiz verhaftet, nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft internationale Haftbefehle erwirkt hatte. Bereits im Juni erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Seitdem sitzen beide in Untersuchungshaft in Berlin. Bis heute haben sie keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht und schweigen weiterhin.

Hintergrund - Konflikt in der Türkei und Blutrache

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat auf einem Konflikt in der Türkei basiert. Im Mai 2023 soll ein Verwandter des Opfers in der Türkei einen Angehörigen der mutmaßlichen Täter getötet haben, was zu einem Vergeltungsakt führte. Dem getöteten 18-Jährigen soll daraufhin Blutrache angedroht worden sein, weshalb er aus der Türkei floh und nach Berlin kam, um sich in Sicherheit zu bringen. Dennoch wurde er hier zum Ziel des brutalen Angriffs.

Mordmerkmale und schwere Vorwürfe

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht den Tatbestand des Mordes als erfüllt an und führt in ihrer Anklageschrift vier Mordmerkmale auf. Neben Habgier und Heimtücke nennen die Ermittler Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat sowie niedrige Beweggründe als Motive der Tat. Diese Anklagepunkte könnten für die Beschuldigten gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Prozess gegen die beiden Männer wird mit Spannung erwartet. Bis dahin bleibt der Fall ein tragisches Beispiel dafür, wie persönliche Konflikte und alte Feindschaften zu tödlichen Konsequenzen führen können.

Quelle: www.patizonet.com/de, rbb24.de