Montag, 13 Januar 2025 15:23

Zwei Aktivistinnen nach Farbattacke auf Brandenburger Tor freigesprochen

Letzte Generation-Prozess Letzte Generation-Prozess pixabay/Foto illustrativ

Zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation wurden vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Die Aktion, bei der sie das Brandenburger Tor mit oranger Farbe bemalten, wurde vom Amtsgericht Tiergarten als keine dauerhafte Veränderung des Erscheinungsbilds bewertet. Das Urteil sorgte für Diskussionen, da ähnliche Aktionen in der Vergangenheit zu Verurteilungen führten.

Inhaltsverzeichnis:

Die Aktion im November 2023

Im November 2023 bestrichen zwei Aktivistinnen mit Pinseln eine Sandsteinsäule des Brandenburger Tors mit oranger Farbe. Die Angeklagten gaben zu, dass sie vor der Aktion wussten, dass das Tor mit einem speziellen Graffitischutz versehen war. Zudem war eine Reinigungsfirma vor Ort, die die Farbe in weniger als 30 Sekunden entfernen konnte. Sie erklärten, dass es sich um einen symbolischen Protest handelte und dass keine Schäden entstanden seien.

Die Vorsitzende Richterin bestätigte, dass die Farbe keine dauerhafte Veränderung des Bauwerks bewirkt habe. Das Urteil basierte auf sachlichen Gründen und nicht auf einer Befürwortung der Aktion, wie die Richterin betonte.

Vorwürfe und Reaktionen

Der Staatsanwalt plädierte auf eine Verurteilung und forderte Geldstrafen für die Angeklagten. Die Verteidigung argumentierte erfolgreich, dass keine Sachbeschädigung vorliege, da das Wahrzeichen nicht beeinträchtigt wurde. Das Gericht folgte diesem Antrag und sprach die Angeklagten frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da weitere rechtliche Schritte möglich sind.

Hintergrund - Weitere Aktionen der Gruppe Letzte Generation

Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation war bereits im September 2023 für eine größere Aktion am Brandenburger Tor verantwortlich. Damals sprühten mehrere Mitglieder orange Farbe mit präparierten Feuerlöschern an die Fassade des Wahrzeichens. Der geschätzte Schaden dieser Aktion belief sich auf rund 115.000 Euro. In den Verfahren zu diesem Vorfall wurden bereits mehrere Schuldsprüche ausgesprochen.

Die Gruppe Letzte Generation betont, dass ihre Aktionen auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes hinweisen sollen. Kritiker werfen den Aktivistinnen und Aktivisten jedoch vor, mit solchen Protesten die gesellschaftliche Akzeptanz ihrer Anliegen zu gefährden.

Rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung

Das Urteil vom Amtsgericht Tiergarten unterstreicht die Bedeutung der Abwägung zwischen Protest und Sachbeschädigung. Während die Aktivistinnen in diesem Fall freigesprochen wurden, bleibt die Diskussion über die Grenzen symbolischer Aktionen im öffentlichen Raum bestehen. Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für zukünftige Verfahren ähnlicher Art dienen.

Quelle: www.fox360.net/de, rbb24.de