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Zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation wurden vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Die Aktion, bei der sie das Brandenburger Tor mit oranger Farbe bemalten, wurde vom Amtsgericht Tiergarten als keine dauerhafte Veränderung des Erscheinungsbilds bewertet. Das Urteil sorgte für Diskussionen, da ähnliche Aktionen in der Vergangenheit zu Verurteilungen führten.

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