Tathergang und Gerichtsverhandlung
Die Angeklagte, die im Prozess ein vollumfängliches Geständnis ablegte, besuchte den 56 - Jährigen im Dezember 2020 in dessen Wohnung. Während des Besuchs mischte sie ihm heimlich Schlafmittel in den Kaffee, um ihn bewusstlos zu machen. Nachdem der Mann ohnmächtig geworden war, durchsuchte sie die Wohnung und entwendete Bargeld, Goldmünzen, zwei Handys, diverse Karten und Ausweise sowie einen Koffer. Insgesamt erbeutete sie Werte von über 1.250 Euro.
Der Überfallene erlangte erst am nächsten Morgen das Bewusstsein wieder, stark benommen von den nachwirkenden Effekten des Betäubungsmittels. Die vorsitzende Richterin betonte, dass die Angeklagte mit erheblicher krimineller Energie gehandelt habe. Neben der Haftstrafe wurde auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.000 Euro angeordnet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Motive und Verteidigung
Im Prozess gab die Angeklagte an, sie sei von einem Familienmitglied zur Tat angestiftet worden. Dieses Familienmitglied habe ihr die Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt und das Treffen mit dem Opfer arrangiert. Nach der Tat hätten sie die Beute geteilt. Trotz ihrer tiefen Reue und der Tatsache, dass sie dreifache Mutter ist und bisher nicht vorbestraft war, plädierte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Schwere des Verbrechens für eine unbedingte Freiheitsstrafe. Der Verteidiger der Angeklagten setzte sich für eine Bewährungsstrafe ein, blieb jedoch mit seinem Antrag erfolglos. Die Verurteilung dient als klares Signal an die Gesellschaft, dass derartige Taten streng geahndet werden und die Justiz entschlossen ist, Opfer solcher Verbrechen zu schützen.
Quelle: RBB24