Mittwoch, 19 Februar 2025 13:15

Mutter in Berlin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt

Prozess-Berlin Prozess-Berlin pixabay/Foto illustrativ

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 23-jährige Frau erhoben, deren vierjährige Tochter im vergangenen November in einem Schwimmbad beinahe ertrunken wäre. Die Mutter wird beschuldigt, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich im Stadtbad Lankwitz.

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Vorfall im Stadtbad Lankwitz

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Mutter ihr Kind auf einem Stuhl am Beckenrand abgesetzt, um selbst schwimmen zu gehen. Während ihrer Abwesenheit überwachte sie ihre Tochter nicht und bat auch niemanden, auf sie aufzupassen. Diese Vernachlässigung führte dazu, dass das Kind unbeaufsichtigt blieb.

Ein Zeuge entdeckte das vierjährige Mädchen kurze Zeit später bewusstlos im Wasser treibend. Es lag bäuchlings auf der Wasseroberfläche und zeigte keine Reaktion. Sofort wurde die Rettungskette in Gang gesetzt, um das Kind zu bergen und medizinisch zu versorgen.

Wiederbelebung und Krankenhausaufenthalt

Das Mädchen musste zweimal reanimiert werden. Es war mehrere Tage im Krankenhaus und wurde künstlich beatmet. Ärzte kämpften um das Leben des Kindes, das sich nach dem Unfall in einem kritischen Zustand befand.

Noch ist unklar, ob das Kind langfristige gesundheitliche Schäden davontragen wird. Die medizinischen Untersuchungen dazu dauern an.

Ermittlungen und Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht erhoben. Die Mutter muss sich nun vor Gericht verantworten. Die genauen Umstände des Vorfalls sowie mögliche strafrechtliche Konsequenzen werden im Verfahren geklärt.

Das Gericht wird prüfen, inwieweit die Mutter ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat und ob ihr fahrlässiges Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Prozessbeginn ist noch nicht bekannt.

Quelle: www.patizonet.com/de/, rbb24.de