Donnerstag, 17 April 2025 16:04

Berlin verlängert Regelung zur Mietpreisbremse bis Jahresende

Berlin verlängert die Mietpreisbremse bis Ende 2025 Berlin verlängert die Mietpreisbremse bis Ende 2025 Foto: pixabay

Der Berliner Senat hat entschieden, die Mietpreisbremse bis Ende 2025 zu verlängern. Die bisherige Regelung wäre im Juni ausgelaufen. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet. Die Entscheidung betrifft Millionen Berlinerinnen und Berliner, die mit steigenden Mieten kämpfen.

Inhaltsverzeichnis:

Regelung betrifft gesamten Wohnungsmarkt in Berlin

Berlin bleibt bis mindestens Ende 2025 offiziell ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler sei dies notwendig, um weitere Mietsteigerungen zu begrenzen. Die Verordnung gilt für alle Bezirke der Hauptstadt. Somit können Vermieter die Miete bei Neuverträgen nicht beliebig erhöhen. Erlaubt ist höchstens ein Zuschlag von zehn Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die bisherige Verordnung wäre ohne Verlängerung im Juni 2025 außer Kraft getreten. Das hätte zu deutlich höheren Mieten bei Neuvermietungen führen können. Laut Angaben der Senatsverwaltung ist Berlin einer der am stärksten belasteten Wohnungsmärkte in Deutschland.

Christian Gaebler kündigt mögliche weitere Schritte an

Christian Gaebler, Stadtentwicklungssenator der SPD, bezeichnete die Entscheidung als klares Signal an alle Mieterinnen und Mieter. Die Verlängerung der Verordnung sei eine direkte Reaktion auf die anhaltende Lage am Wohnungsmarkt. Zudem verwies er auf geplante Regelungen auf Bundesebene.

Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse bundesweit bis 2029 zu verlängern. Wird dies umgesetzt, möchte Berlin den verlängerten Zeitraum vollständig ausschöpfen. Das bedeutet: Sollte der Bund grünes Licht geben, wird die Berliner Mietpreisbremse automatisch angepasst und fortgeführt.

Gesetzliche Grundlage und Wirkung

Die rechtliche Basis für die Maßnahme liefert das Bürgerliche Gesetzbuch. Die sogenannte Rahmengesetzgebung erlaubt den Ländern, Verordnungen zu erlassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Im Fall Berlins ist dies durch den angespannten Wohnungsmarkt gegeben, der regelmäßig durch Daten und Studien bestätigt wird.

Bisher zeigt sich die Mietpreisbremse laut Stadtverwaltung als wirkungsvolles Instrument. Zwar gibt es Umgehungsversuche durch Vermieter, doch die Vorschriften erlauben im Streitfall eine genaue Prüfung durch die Gerichte. Die Regelung betrifft in Berlin schätzungsweise über 100.000 Neuvermietungen pro Jahr.

Ausblick auf Bundesebene

Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene um vier Jahre könnte den Ländern mehr Handlungsspielraum geben. Für Berlin wäre dies eine Möglichkeit, die bestehenden Maßnahmen nahtlos fortzuführen. Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung über Details verhandelt.

Ob die Mietpreisbremse langfristig den gewünschten Effekt erzielt, bleibt offen. Doch aktuell stellt sie ein zentrales Instrument der Berliner Wohnungspolitik dar. Für Mieter bedeutet die Entscheidung vor allem eines: vorerst keine drastischen Mietsteigerungen bei Neuverträgen.

Quelle: BERLIN, www.sn2world.com/de