Gesetzesänderung vorgeschlagen
Am vergangenen Dienstag beschloss der schwarz - rote Senat Berlins, zusammen mit anderen Bundesländern, einen Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen. Dieser Entwurf sieht eine grundlegende Neuerung vor - die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Nach diesem Modell wird jeder Bürger nach seinem Tod automatisch als Organspender betrachtet, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder ein Angehöriger tut dies posthum.
Dringender Bedarf und internationale Vergleiche
Aktuell stehen in Deutschland etwa 8.400 Menschen auf der Warteliste für ein Organ, darunter 450 aus Berlin und 351 aus Brandenburg. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland mit lediglich 965 Spendern im Jahr 2023 hinter anderen Ländern her. Zum Vergleich: In Spanien wurden allein im selben Jahr 5.861 Transplantationen durchgeführt.
Aussicht auf Veränderung
Die Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) betont, dass die Widerspruchslösung einen signifikanten Wandel in der Organspende bewirken könnte. Sie ermutigt zudem die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um das Bewusstsein und die Bereitschaft zur Organspende zu steigern. "Mit dem Gesetz können wir Leben retten", so Czyborra. Der Gesetzentwurf wird am 14. Juni im Bundesrat beraten, und beteiligt sind neben Berlin weitere Bundesländer wie Nordrhein - Westfalen, Baden - Württemberg und Hessen.
Ein Schritt vorwärts für die Organspende
Die Initiative für die Widerspruchslösung könnte eine Wende für viele wartende Patienten bedeuten und Deutschland in eine führende Position in der internationalen Organspende bringen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat und anschließend der Bundestag die notwendige Mehrheit für die Annahme des Gesetzentwurfs finden werden
Quelle: RBB24