Geschützte Arten in der EU
Die eingeführten Seepferdchen sind in der EU - Artenschutzverordnung in der zweithöchsten Schutzklasse gelistet. Jede Einführung solcher Arten bedarf einer speziellen Genehmigung, die der 45-Jährige nicht vorweisen konnte. Die EU - Verordnung zielt darauf ab, die Biodiversität zu schützen und den illegalen Handel mit gefährdeten Arten einzudämmen. Die Tatsache, dass einige der beschlagnahmten Seepferdchen schwanger waren, verstärkt die Tragweite des Vergehens.
Zollkontrollen und Strafen
Der Zoll am Flughafen Berlin - Brandenburg ist regelmäßig mit skurrilen und teilweise schockierenden Versuchen des Tier - und Artenschmuggels konfrontiert. Der Vorfall mit den Seepferdchen ist nur ein Beispiel für die vielen kreativen, aber illegalen Methoden, die Menschen anwenden, um geschützte Arten über Grenzen hinweg zu transportieren. Dem Mann, der keine Genehmigung für die Einfuhr der Seepferdchen hatte, droht nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Solche hohen Strafen sollen potenzielle Schmuggler abschrecken und den Schutz bedrohter Arten gewährleisten.
Obwohl unklar bleibt, warum der Mann gerade tote Tiere schmuggeln wollte, vermutet der Zoll, dass er ähnliche Absichten wie Sammler seltener Exemplare hatte. Solche Fälle zeigen, dass die Arbeit der Zollbehörden essentiell ist, um die Einhaltung von Artenschutzbestimmungen zu überwachen und zu gewährleisten, dass derartige Verbrechen nicht ungestraft bleiben.
Quelle: Berliner Morgenpost