Mittwoch, 22 Mai 2024 12:37

Versuchter Schmuggel geschützter Seepferdchen am Flughafen BER

Seepferdchen Seepferdchen fot: pixabay

Am Flughafen Berlin - Brandenburg wurde ein 45 - jähriger Mann vom Zoll gefasst, als er versuchte, tote Seepferdchen nach Deutschland einzuführen. Die Tiere, die der Mann für fünf Euro pro Stück in Vietnam gekauft hatte, wurden in einem Styroporbehälter in seinem Koffer transportiert. Dieser Vorfall, der sich letzten Freitag ereignete, wirft erneut Licht auf die strikten EU - Artenschutzbestimmungen und die Herausforderungen, die der Zoll bei der Überwachung des internationalen Tierhandels erlebt.

Geschützte Arten in der EU

Die eingeführten Seepferdchen sind in der EU - Artenschutzverordnung in der zweithöchsten Schutzklasse gelistet. Jede Einführung solcher Arten bedarf einer speziellen Genehmigung, die der 45-Jährige nicht vorweisen konnte. Die EU - Verordnung zielt darauf ab, die Biodiversität zu schützen und den illegalen Handel mit gefährdeten Arten einzudämmen. Die Tatsache, dass einige der beschlagnahmten Seepferdchen schwanger waren, verstärkt die Tragweite des Vergehens.

Zollkontrollen und Strafen

Der Zoll am Flughafen Berlin - Brandenburg ist regelmäßig mit skurrilen und teilweise schockierenden Versuchen des Tier - und Artenschmuggels konfrontiert. Der Vorfall mit den Seepferdchen ist nur ein Beispiel für die vielen kreativen, aber illegalen Methoden, die Menschen anwenden, um geschützte Arten über Grenzen hinweg zu transportieren. Dem Mann, der keine Genehmigung für die Einfuhr der Seepferdchen hatte, droht nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Solche hohen Strafen sollen potenzielle Schmuggler abschrecken und den Schutz bedrohter Arten gewährleisten.

Obwohl unklar bleibt, warum der Mann gerade tote Tiere schmuggeln wollte, vermutet der Zoll, dass er ähnliche Absichten wie Sammler seltener Exemplare hatte. Solche Fälle zeigen, dass die Arbeit der Zollbehörden essentiell ist, um die Einhaltung von Artenschutzbestimmungen zu überwachen und zu gewährleisten, dass derartige Verbrechen nicht ungestraft bleiben.

Quelle: Berliner Morgenpost