Warum nicht jede E-Bike-Variante den gleichen Versicherungsschutz benötigt, verrät der nachfolgende Artikel.
Der richtige Versicherungsschut
Die E-Bike-Variante bestimmt über den Versicherungsschutz. So gibt es Bikes, die den Fahrspaß lediglich unterstützen und andere, die ihre Wegstrecke komplett mithilfe von Strom zurücklegen. Es wird zwischen dem E-Bike, dem Pedelec sowie dem S-Pedelec unterschieden.
Das E-Bike im Detail
E-Bike ist nicht gleich E-Bike, obwohl diese Bezeichnung oft als Oberbegriff verwendet wird. Ein Fahrrad, das ausschließlich mit Strom angetrieben wird, gilt als E-Bike. Dies bedeutet, es ist nur notwendig, den Motor einzuschalten und den entsprechenden Hebel zu betätigen. Die Leistung des Bikes entscheidet über die Reichweite. Oft finden sich im Handel Modelle, die mit 250 Watt Motorleistung ausgestattet sind. Hochleistungsmodelle sind sogar mit einem 500-Watt-Motor bestückt. Dabei erreichen die E-Bikes Geschwindigkeiten von 25 bis 45 Kilometer pro Stunde.
Die Geschwindigkeit ist ausschlaggebend und sorgt für die richtige Einordnung der E-Bikes im Straßenverkehr sowie in der Versicherung. Schafft das E-Bike bis zu 25 Kilometer pro Stunde, gilt es als Mofa und bei bis zu 45 Kilometer pro Stunde als Kleinkraftrad. Beide Varianten benötigen einen entsprechenden Führerschein und ein Versicherungskennzeichen. Dieses wiederum setzt eine Haftpflichtversicherung voraus. Die Daten, die die Versicherung benötigt, werden aus der Betriebserlaubnis, die jeder Besitzer eines E-Bikes mit dem Kauf erhält, entnommen. Die Haftpflichtversicherung ist immer 12 Monate gültig und beginnt im März und endet im Februar des darauffolgenden Jahres.
Die Kosten der Versicherung belaufen sich auf bis zu 70 Euro. Diese sind jedoch vom Alter des Versicherten abhängig. Im Grundschutz sind nur die Schäden für den Unfallgegner inkludiert. Ist ein höherer Schutz gewünscht, ist eine Kaskoversicherung die beste Wahl. Sie enthält oft eine Versicherung für Diebstahl. Die Summe der Diebstahlversicherung richtet sich nach den kompletten Anschaffungskosten des E-Bikes inklusive des Zubehörs.
Ein E-Lastenrad ist eine gelungene Alternative zu anderen Transportmitteln. Das Gefährt ist beliebt, allerdings mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Eine Internetrecherche lohnt sich, denn oft bieten Händler ihren Kunden die Möglichkeit, ihr E-Lastenrad zu finanzieren.
Pedelec und S-Pedelec im Detail
Der Begriff Pedelec steht für "Pedal Electric Cycle". Bei dieser Variante ist es notwendig, dass der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Die elektronische Komponente ist nur zur Unterstützung gedacht und wird bei über 25 Kilometern pro Stunde deaktiviert. Die Höchstleistung des Motors liegt bei 250 Watt. Anders als beim E-Bike ist keine Versicherung und kein Führerschein notwendig. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht, da das Pedelec als Fahrrad gilt. Eine Diebstahlversicherung ist anzuraten. Diese wird dann aktiv, wenn das Rad außerhalb des Wohnraumes gestohlen wird. Ansonsten gilt die Hausratversicherung.
Das S-Pedelec fährt mit bis zu 45 Kilometern die Stunde und kann mit einer Leistung von 500 Watt aufwarten. Sobald die Höchstgeschwindigkeit erreicht ist, deaktiviert sich der Motor. Die technischen Details machen aus dem S-Pedelec ein Kleinkraftrad, das einer Haftpflichtversicherung bedarf. Von dieser erhalten die Versicherten das Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeug angebracht wird. Das Fahren eines S-Pedelecs ist ab 16 Jahren mit dem AM-Führerschein erlaubt und es sollte die Helmpflicht beachtet werden. S-Pedelecs liegen in der gleichen Preisklasse wie E-Bikes und Pedelecs. Aus diesem Grund bietet eine Teilkaskoversicherung den besten Schutz.